DIE SCHWEIZERISCHE FACHSTELLE FÜR ADOPTION...  
    ist eine behördlich anerkannte Institution. Sie wurde im Januar 1997 als einfache Gesellschaft gegründet. Die beiden damaligen Trägervereine, der Schweizerische Gemeinützige Frauenverein und die Schweizerische Private Mütterberatung und Adoptivkinder-Vermittlung hatten seit 1922, resp. Seit 1953 je eine von einander unabhängige Adoptionsberatungsstelle in Zürich, beziehungsweise in Rapperswil geführt. Um die Kräfte zu konzentrieren und die bisherigen Erfahrungen und Synergien zu nutzen, haben sich die Trägerschaften in einem Zusammenarbeitsvertrag gebunden. Nach einer Konsolidierungsphase hat sich die ursprüngliche Trägerschaft auf Ende 2002 zurückgezogen.  
       
    Seit 1. Januar 2003 ist die Schweizeriche Fachstelle für Adoption ein Gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60FF. ZGB.  
       
   

Wir hoffen, dass viele Freunde und Gönner der Fachstelle ihre Unterstützung auch der neuen Trägerschaft gewähren und sich vielleicht entschliessen können, aktive Mitglieder zu werden.

Mitgliederbeitrag pro Jahr     Fr. 100.--

Aktives Mitglied kann werden, wer Zweck und die Ziele des Vereins anerkennt und unterstützt. Interessierten senden wir auf Anfrage gerne die Statuten und ein Anmeldeforumlar zu.

 
       
  UNSERE DIENSTLEISTUNGSANGEBOTE FÜR DIE GANZE SCHWEIZ  
       
   
  • Informationsstelle für Personen, welche eine Inlandadoption anstreben
  • Informations-, Dokumentations- und Fortbildungsstelle für Behörden, Fachstellen und Adoptiveltern
  • Vorbereitungskurse für Adoptivelternkandidaten vor der Sozialabklärung (siehe Kurskalender)
  • Abklärungs- und Vorbereitungsstelle für Adoptivelternkandidaten
  • Vermittlung von Adoptiveltern für Inlandadoptionen an die Vormünder, welche für die Platzierung der zur Adoption frei gegebenen Kinder zuständig sind
  • Unterstützung bei der Herkunftsforschung gemäss ZGB 268c. In Zusammenarbeit mit unseren Büropartnern des Internationalen Sozialdienstes können wir mithelfen bei der Suche in der ganzen Welt
  • Fortbildungsangebote für Adoptiveltern (gemeinsames Programm mit der Schweizerischen Pflegekinderaktion, siehe Kurskalender)
  • Beratung und Begleitung von werdenden Müttern/Eltern, die sich Gedanken um eine eventuelle Adoptionsfreigabe ihres Kindes machen
  • Aufbau und Begleitung von Übergangspflegefamilien bis zum Entscheid der Mütter/Eltern, bezüglich der Freigabe zur Adoption
 
       
  LEISTUNGSAUFTRÄGE FÜR EINZELNE KANTONE  
       
   

Die Kantone der Zentralschweiz haben eine gemeinsame Lösung erarbeitet, wie sie die Vorgaben des Haagerübereinkommens erfüllen können. Sie haben mit unserer Fachstelle einen Leistungsvertrag vereinbart, der auch Aufgaben in der Abklärung und Begleitung von Adoptiveltern, die eine Auslandadoption ins Auge fassen, mit einschliesst. Um kundennah arbeiten zu können, haben wir in einer Bürogemeinschaft Anfang 2004 eine Zweigstelle in Luzern eröffnet.

Neben den Innerschweizer Kantonen besteht ein ähnliches Auftragsverhältnis mit den Kantonen Schaffhausen, Thurgau, Glarus und Appenzell Innerrhoden.

 
       
  LINK ZU UNSEREM LEITBILD  

 

 

Vieles kann der Mensch entbehren, nur den Menschen nicht.

Ludwig Brne
 


 
 
Wir begrüssen alle, die sich für das Thema ADOPTION interessieren und besonders auch jene, die sich in ihrem Leben in irgendeiner Form mit diesem Thema auseinandergesetzt haben oder noch auseinandersetzen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 


  POSTADRESSEN...  
       
    Schweizerische Fachstelle für Adoption
Hofwiesenstrasse 3
Postfach 340
8042 Zürich
Telefon 044 360 80 90
Fax 044 360 80 99
 
       
    E-Mail-Adresse:
Internet: www.adoption.ch
 
       
       
    Zweigstelle Luzern  
       
   

Schweizerische Fachstelle für Adoption
Pilatusstrasse 18
6000 Luzern
Telefon 041 210 59 10
Fax 041 210 59 11

 
   

Unser Postcheckkonto: PC 80-24270-4
 
       
  ANRUFE WERDEN ENTGEGENGENOMMEN...  
       
    Montag - Freitag
09.00 - 12.00
14.00 - 16.00
 
       
       
  TRÄGERSCHAFT...  
       
    Die Schweizerische Fachstelle für Adoption ist ein Gemeinnütziger Verein  
     

 

 

 


 
Wir vermitteln in Zusammenarbeit mit den zuständigen Vormündern Kinder, die entweder in der Schweiz geboren sind oder zum Zeitpunkt der Adoptionsfreigabe in der Schweiz wohnen.  
       
  RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE ADOPTION  
     
   
  • Ehepaare können nur gemeinsam adoptieren; anderen Personen ist die gemeinschaftliche Adoption nicht gestattet
  • die Ehepaare müssen fünf Jahre verheiratet sein oder das fünunddreissigste Altersjahr zurückgelegt haben
  • eine Person darf das Kind ihres Ehegatten adoptieren, wenn die Ehegatten seit mindestens fünf Jahren verheiratet sind.
 
     
     
  UNSERE GRUNDBEDINGUNGEN FÜR DIE ANMELDUNG ADOPTIONSWILLIGER PAARE...  
       
    ungewollte Kinderlosigkeit
Wohnsitz in der Schweiz
 
       
    Von der Anmeldung bis zur Adoption vergehen in der Regel mehrere Jahre und nach unserer fachlichen Überzeugung sollte der Altersunterschied zwischen Kind und Eltern viel mehr als 40 Jahre nicht übersteigen. Zudem erscheint es uns bei der geringen Zahl an zur Adoption freigegebenen Kindern angemessen, ungewollt kinderlose Paare gegenüber Familien mit einem oder mehreren eigenen Kindern vorzuziehen. Auch geschäftspolitische Überlegungen spielen eine Rolle. Mit einer Erhöhung unserer Altersgrenze oder dem Einbezug von Paaren mit eigenen Kindern würde unser Abklärungsaufwand beträchtlich ansteigen und zugleich würden sich die Chancen für das einzelne Paar weiter verschlechtern.  
       
    Wahrscheinlich haben Sie schon davon gehört oder darüber gelesen, dass in den letzten Jahrzehnten die Zahl der zur Adoption freigegebenen Kinder stark abgenommen hat. Dieser abnehmenden Zahl steht eine wachsende Zahl von kinderlosen, adoptionswilligen Paaren gegenüber. Aus diesem Grunde können wir keinem bei uns angemeldeten Paar garantieren, dass es eines Tages ein Adoptivkind aufnehmen kann.  
       
    An Paare, die bereit sind, ein schwer krankes, behindertes oder älteres Kind zu adoptieren, werden zusätzliche Anforderungen gestellt. Für diese äusserst anspruchsvolle Aufgabe kommen auch Paare in Frage, die bereits Kinder haben.  
       
    Wenn Sie sich überlegen, sich für ein Adoptionsverfahren anzumelden, verlangen Sie bitte bei der Fachstelle ein Anmeldeformular für den unten aufgeführten Vorbereitungskurs.  
       
    Nähere Angaben erhalten Sie über unsere Fachstelle.  
       
    Vorbereitungskurs für Adoptionswillige Paare >>
Anmeldeformular >>
 
       
  ADOPTION EINES KINDES AUS DEM AUSLAND...  
       
    Wenn Sie sich für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland interessieren, empfehlen wir Ihnen, sich an eine der Adoptionsvermittlungsstellen zu wenden, die sich der Konferenz der Adoptionsvermittlungsstellen der Schweiz KAVS angeschlossen haben. Das Verzeichnis finden Sie unter diesem Link.  
       
    Für die Auswahl einer seriösen Adoptionsvermittlungsstelle dienen Ihnen die Hinweise unter diesem Link.  
       

 

 

 


 
SIE STEHEN IN EINER SCHWIERIGEN LEBENSSITUATION
 
       
  SIE FRAGEN SICH, KANN ICH/KÖNNEN WIR UNSER KIND AUFZIEHEN, IHM EINE FROHE, GLÜCKLICHE KINDHEIT SCHENKEN ?  
       
  SIE SETZTEN SICH MIT VIELEN FRAGEN AUSEINANDER  
       
    Sie denken an eine Adoptionsfreigabe
welche anderen Möglichkeiten stehen Ihnen offen, um für Ihr Kind zu sorgen?
Sie suchen eine Unterkunft für sich und Ihr Kind vor und nach der Geburt
welche Institution ist für Ihr Anliegen zuständig?
was bedeutet eine Adoptionsfreigabe für Sie, für Ihr Kind?
 
       
  WIR BERATEN, UNTERSTÜTZEN UNDBEGLEITEN SIE  
       
    auf dem Weg der Entscheidungsfindung
bei der Wahl der geeigneten Adoptionsform
bei der Abwicklung der gesetzlichen Formalitäten
 
       
  WAHL DER ADOPTIVELTERN  
       
    Ihre Wünsche betreffend Persönlichkeiten und Weltanschauung der Adoptiveltern werden berücksichtigt.  
       
  WIR BIETEN GESPRÄCHE UND VERARBEITUNGSHILFEN AUCH NACH EINER ADOPTIONSFREIGABE  
       
    Sie können sich jederzeit bei uns nach dem Ergehen Ihres Kindes erkundigen
wir vermitteln Ihnen auf Wunsch eine Fachperson an Ihrem Wohnort, wenn es um eine vertiefte Auseinandersetzung über persönliche Fragen zum Thema Adoption geht.
wenn Sie den Wunsch haben, einer Selbsthilfegruppe für „abgebende“ Mütter/Eltern beizutreten, melden Sie sich bitte bei uns. Wir würden uns freuen, wenn wir genügend Anmeldungen hätten, um solche Gruppen ins Leben zu rufen.
 

 

 

 


  WENN SIE ALS ADOPTIVELTERN INTERESSIERT SIND AN...  
       
    Referaten und Podiumsdiskussionen über Erkenntnisse und Entwicklungen im Adoptionswesen

einem Erfahrungsaustausch mit anderen Adoptiveltern

gemütlichen Treffen mit Adoptivfamilien
 
       
  KÖNNEN WIR IHNEN FOLGENDEN VEREIN EMPFEHLEN...  
       
  SCHWEIZERISCHE ADOPTIVELTERN-VEREINIGUNG SAEV...  
  Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:  
 

Co-Präsidentin
Cynthia Meili-Hauser
Mail:
Tel. 052 233 05 37


Co-Präsident
Christian Wyler
Mail:
Tel. 052 / 222 19 26

 
  Oder benutzen Sie diesen Link: www.saev.ch  

 

 

 


  WAS IST ZU TUN?  
       
    Rufen Sie uns an, wir beraten Sie und helfen Ihnen nach Möglichkeit weiter  
       
 

FÜR DIE SUCHE BRAUCHEN WIR VON IHNEN FOLGENDE INFORMATIONEN

 
       
    Name und Vorname der/des Gesuchten
Geburtsdatum (oder wenigstens Jahrgang)
Wenn möglich eine ehemalige Adresse
Heimatort (wenn möglich)
Name der für die seinerzeitige Adoption zuständigen Vormundschaftsbehörde und/oder Name des Vormundes (wenn möglich)
 
       
  UNSER VORGEHEN  
       
   

Wir versuchen, bei den Behörden die aktuelle Adresse der/des Gesuchten ausfindig zu machen. Nach erfolgreich abgeschlossener Suche benachrichtigen wir Sie. Gemeinsam besprechen wir das weitere Vorgehen.

Bleiben Sie bei Ihrer Absicht, die gesuchte Person kennenzulernen, so nehmen wir mit ihr Kontakt auf, nennen Ihr Anliegen und klären ab, ob und in welcher Form eine Kontaktaufnahme mit Ihnen gewünscht wird.

Der weitaus grössere Teil der Gesuchten ist an einer Kontaktaufnahme interessiert. Versuchen Sie aber, sich innerlich auch auf eine Ablehnung einzustellen.

Erfahrungsgemäss ist Suchenden und Gesuchten zu empfehlen, behutsam aufeinander zuzugehen und sich gegenseitig immer wieder Zeit zu lassen.

 

 

 

 


  ORIENTIERUNG ÜBER UNSERE DIENSTLEISTUNGEN FÜR VORMUNDINNEN/VORMUNDE, BETREUER UND BEHÖRDEN  
       
  WIR KÖNNEN SIE IN IHRER AUFGABE UNTERSTÜTZEN...  
       
    wenn Sie Paare kennenlernen, die ein in der Schweiz geborenes Kind adoptieren möchten. Wir beraten diese Paare und nehmen auch die gesetzlich vorgeschriebenen Abklärungen im Hinblick auf eine Adoption vor.  
       
    wenn Sie in Kontakt stehen mit schwangeren Frauen, Müttern oder Eltern, die Beratung und Begleitung im Entscheidungsprozess hinsichtlich einer allfälligen Adoptionsfreigabe ihres Kindes suchen  
       
    wenn Sie Eltern für ein zur Adoption freigegebenes Kind suchen und eine Auswahl von Dossiers möglicher Adoptiveltern anfordern möchten  
       
    wenn Sie Eltern für ein Kind mit besonderen Schwierigkeiten suchen  
       
    wenn Sie für die Zeit bis zur definitiven Plazierung eines Kindes eine geeignete Übergangspflegefamilie suchen  
       
    wenn Sie Anfragen von erwachsenen Adoptierten bekommen, die mehr über die Herkunft erfahren und eventuell die leiblichen Eltern kennenlernen möchten    
       
    wenn Sie spezielle Informationen über Adoption wünschen  
       
  WIR FREUEN UNS AUF DIE ZUSAMMENARBEIT MIT IHNEN  
       
       

 

 

 


lesestoff
       
   
     
  Seminar: Biografiearbeit mit Kindern und Jugendlichen  
     
  Allgemeine Literatur  
   
  Fachliteratur  
   
  Diplomarbeiten  
   
  Kinder- und Jugendliteratur  
       
  Fachkongress 2000 (deutsch)  
  Fachkongress 2000 (francais)  

 

 

 


Informationsveranstaltungen und Vorbereitungskurse für adoptionswillige Paare

Kursanmeldungen sind per E-Mail (), Fax, oder Post möglich.

Kursangebot der Fachstelle:
     Kursbroschüre als PDF-Datei >>
     Anmeldeformular 2009 >>

Kursangebot anderer AnbieterInnen:
     SHL viventa, Zürich
     Anmeldeformular 2009 >>

     Kantonales Jugendamt Bern
     Jährlich 2 Seminare. Detail-Informationen unter www.jgk.be.ch/site/kja oder Tel. 031 633 76 33

     HFS Winterthur
     Kursprogramm 2009 >>


Andere Kursangebote

     Du bist nicht in meinem Bauch gewachsen – Wie Du zu uns kamst
     Kursprogramm >>
     Anmeldeformular 2009 >>

     Tageskurs SHL-Viventa Zürich
     Wenn Adoptivkinder nach ihrer Herkunft fragen
     Kursdaten 2009 noch nicht bekannt!

     Adoptiv-Elterngruppe – ARCADA
     Angebot >>

     Fortbildungs- und Fachveranstaltungen für Pflege- und Adoptiveltern,
     für Fachpersonen der Kinder- und Jugendhilfe
     Kursprogramm 2009 als PDF-Datei >>

     Biografiearbeit
     Ausbildungsseminar >>
     Grundkurs >>

 

 

 


       
  Links zu Web-sites mit dem Thema Internationale Adoption:  
    Radio-Sendung "Wenn Madonna shoppen geht" vom 11. Jan. 2009  
    Centre international de Referance pour la Protection de l'enfant dans l'Adoption  
     
     
    Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes  
    Donaldson Adoption Institute, New York  
    SSI, Internationales Sekretariat, 32 quai du Seujet, 1201 Genève, Tel. 022 906 77 00,
FAX 022 906 77 01, e-mail:
 
    Internationale Adoption  
    Luxi'Adoptionsseite  
    Pflegekinder - Aktion Schweiz  
    www.adoption.de - Das Informationsportal rund um Adoption - Familie Fasen  
     
  Rechtliche Grundlagen:  
    Zivilgesetzbuch (Art. 264 bis 269c)  
    Verordnung über die Adoptionsvermittlung  
    Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (auch im Hinblick auf eine spätere Adoption)  
    Bundesgesetz über das internationale Privatrecht  
    Bürgerrechtsgesetz  
    weitere Quellen des Bundesrechts  
    Bundesgerichtsentscheide  
    Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahren zum Haager Übereinkommen  
       
  Haager Übereinkommen  
    Bundesgesetz zur Einführung des HaÜ Botschaft des Bundesrates  
    Hague Convention of 29 May 2026 on Protection of Children an Co-operation in respect of Intercountry Adoption  
       
  Literatur zu Adoption:  
    Zeitschriften und Bücher zu Adoption und Pflegkindschaft (D)  
    Erster Bericht der Schweiz zur UNO-Konvention über die Rechte des Kindes, Kapitel Adoption  
    Kirchturm Verlag, Martina Gerts e.k  
       
  Weitere Informationsquellen :  
    Fachkongress Qualitätsenwicklung im Pflegekinder- und Adoptionswesen  
    Der Schweizerische Beobachter  
    Familienplanung  
    Adoptierte  
    PsychotherapeutInnen Verein Region Winterthur  
    Das Portal zum Thema Pflegekinder und Pflegeeltern  
    Rosita Brigitte Rudin - Adoptionsberatung  
       

 

 

 

   
   
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