Qualitätsentwicklung im Adoptionswesen

Inhaltsverzeichnis:

Einleitung

Übertragung industrieller Konzepte der Qualität in den Sozialbereich

Problematisches

Positive Anstösse

Bereits Vorhandenes

Spezifische Qualitätsfragen im Bereich der Adoption

Das sprachlose Kind

Die Familie als Leistungsträger

Die lange Prozessdauer

Komplexe Leistungserbringung

Interkulturalität und Internationalität

Anspruchsgruppen im Adoptionswesen

Quellen für Werte und Normen

Bestehende und potentielle Träger der Qualitätsentwicklung im schweizerischen Adoptionswesen

Behörden

Private Koordinationsansätze

Perspektiven der Qualitätsdiskussion im Adoptionswesen

Qualitätssicherung

Qualitätsevaluation

Qualitätsentwicklung

Institutionelle Perspektiven

Eidgenössische Fachkommission für Adoptionsfragen

Interkantonale Fachstelle(n) für Adoption

Fachkonferenzen

Anhang

Tabelle: Anspruchsgruppen, ihre Organisationen und ihre Interessen
Literatur zur Qualitätsentwicklung und -sicherung

 

 

Verfasser: Peter Keimer, Schweizerische Fachstelle für Adoption, März 2000
Hofwiesenstrasse 3, Postfach, 8042 Zürich, 00 41 1 360 80 90, e-mail:

diskutiert, bereinigt und verabschiedet an der Sitzung vom 9. Mai 2000
der Fachkommission der Schweizerischen Fachstelle für Adoption

 

 


Einleitung

Das vorliegende Diskussions- und Arbeitspapier ist im Zusammenhang mit dem Fachkongress zum Thema "Qualitätsentwicklung im Pflegekinder- und Adoptionswesen" , dem vom 2. bis 4. November 2000 in Zürich durchgeführt wird, entstanden. Es soll dazu beitragen, dass die Referate und die Beiträge in den Workshops auf das zentrale Thema "Qualität" ausgerichtet sind. Zu diesem Zweck wird es in der Vorbereitungsphase an alle ReferentInnen, ModeratorInnen und LeiterInnen der Workshops versandt. Noch nicht entschieden ist, ob das Arbeitspapier auch den Kongressunterlagen der TeilnehmerInnen beigelegt wird.

Die Vorbereitungsgruppe ist sehr interessiert an Rückmeldungen, Anmerkungen, Präzisierungen und Korrekturen zu diesem Arbeitspapier und lädt alle LeserInnen zu einer Stellungnahme ein: . Sie hofft, damit einen Beitrag zu einer vertieften Qualitätsdiskussion im Adoptionswesen zu leisten.

 

Übertragung industrieller Qualitätskonzepte in den
Sozialbereich

Seit mehr als 10 Jahren werden industrielle Konzepte der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in die Verwaltungen und in das Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen übertragen. Dieser Prozess wird unterstützt durch die Verwaltungsreform, die unter der Bezeichnung NPM New Public Management bekannt geworden ist. Diese Übertragung eines Konzepts, das in einer andern Branche entstanden ist, wirft einige Probleme auf, gibt aber andererseits wertvolle Anstösse.

Die Qualitätsdefinition, wie sie der ISO Norm 9000ff. zugrunde liegt, liest sich sehr abstrakt und kann nicht ohne weiteres in den Sozialbereich übertragen werden:

Gesamtheit vom Merkmalen (und Merkmalswerten) einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen.

Problematisches

die enge Verknüpfung des Qualitätsbegriffs mit dem Konzept des Marktes und der Kundenorientierung. Qualität ist in diesem Verständnis das, was der Kunde von einer Ware oder Dienstleistung erwartet. Der Markt reguliert das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage über Qualität und Preis. Im Sozial- Gesundheits- und Bildungswesen und in der öffentlichen Verwaltung sind nur ein Teil der produzierten Güter marktfähige Güter, für die dieser Qualitätsbegriff übernommen werden kann. Ein wichtiger Teil der produzierten Güter sind nicht-marktfähige kollektive Leistungen (meteorische Güter), für die kein Markt besteht, nicht bestehen kann, weil sie der ganzen Bevölkerung zugute kommen. Beispiele dafür sind: saubere Luft, öffentliche Sicherheit, öffentliche Wohlfahrt. Ebenso greift die Vorstellung eines Kunden, der für ein bestimmtes Gut einen Preis bezahlt, zu kurz. Häufig sind an einer Leistung mehrere Leistungsempfänger beteiligt und/oder interessiert. Zum Beispiel dient die Jugendsozialarbeit zwar in erster Linie dem Jugendlichen, aber auch seinen Eltern und unter dem Aspekt der Prävention auch der Öffentlichkeit. Besser ist es deshalb statt Kunden Anspruchsgruppen zu definieren. Typischerweise sind im Sozial- Gesundheits- und Bildungswesen und in der öffentlichen Verwaltung an einer Leistung meist mehrere Anspruchsgruppen interessiert.

b) die Qualifizierung der Leistungen. Bereits in der Privatwirtschaft zeigt sich dieses Problem im Übergang von industriellen Gütern in den Dienstleistungsbereich. Qualität bei Massenprodukten kann relativ einfach mit physikalischen Messgrössen definiert und getestet werden (Konzentration, Bruchfestigkeit, Lichtechtheit, etc.). Im Dienstleistungsbereich besteht ein doppeltes Problem: Das Wesentliche ist oft nicht mess- oder zählbar (z.B. bei der Leistung eines Coiffeurs).Zudem muss der Kunde sich an der Dienstleistung beteiligen und beeinflusst damit die Qualität des Ergebnisses (Ohne die aktive Beteiligung der Kundin geht die Beratung im Reisebüro voraussichtlich schief). Ähnliche Probleme gibt es auch im Gesundheits- und Sozialbereich: Messbar sind oft nur Nebenaspekte der Hauptleistung. Damit liegt die Versuchung nahe, das zu messen, was man messen kann (Personalschlüssel, Aufenthaltsdauer in Tagen), sich damit zufrieden zu geben und die wesentlichen Qualitäten der Kernleistung (Heilung, Erziehung, Betreuung) auszublenden.

Positive Anstösse

Aus der Qualitätsdiskussion, die in den Not-for-Profit-Bereich getragen worden ist, sind aber auch eine ganze Anzahl von positiven Anstössen hervorgegangen, die der Weiterentwicklung dienten:

Qualitätsmanagement ist Führungsaufgabe und muss die ganze Organisation durchdringen (Total Quality Management).

Alle Dimensionen der Qualität sind gleich wichtig: Struktur, Prozess und Ergebnis. Im Sozialbereich wird traditionellerweise die prozessuale Dimension überbetont und die strukturelle vernachlässigt.

Qualitätsentwicklung wird als Regelkreis verstanden: Abweichungen von Qualitätsstandards oder Untererfüllung von Qualitätszielen müssen korrigierende Massnahmen auslösen.

Die manchmal etwas rigide Struktur der Indikatoren, Kriterien und Standards zwingt die sozial Tätigen, ihre Arbeit systematisch darzustellen, zu gliedern und zu evaluieren.

Bereits Vorhandenes

Es ist nun aber nicht so, dass vor der Aufnahme der Qualitätsdiskussion im Sozialbereich, die eigenen Leistungen nicht kritisch bewertet worden wären. Es sind vor allem drei unterschiedliche Traditionen, auf denen die Qualitätsentwicklung im Sozialbereich aufbauen kann:

Supervision (Belardi 1996, Schreyögg 1992, 1996)ist ein verbreitetes Instrument der Reflexion und Kontrolle der Arbeit an und mit Klienten. Der Beratungsprozess ist Gegenstand der kritischen Beurteilung durch die Berufsangehörigen selbst, durch den Supervisor und im Falle der Gruppensupervision durch einige BerufskollegInnen. Gruppensupervision hat daher viele Ähnlichkeiten mit einem Qualitäts-Audit oder mit einem Qualitätszirkel.

In praktisch allen Berufen des Sozial- und Gesundheitswesens gibt es elaborierte Berufsethiken und eine lebendige Diskussion zu berufsethischen Themen. Berufsethiken definieren unter anderem Minimalstandards der Beratung oder Behandlung. Sie sind, zusammen mit den Sanktionsinstanzen, Instrumente der Qualitätssicherung.

Schon vor der Qualitätsdiskussion wurden im Sozialbereich die eigenen Leistungen und vor allem die eingeführten Neuerungen evaluiert. Damit wurden Konzepte der Programm-Evaluation der Politikwissenschaften aufgegriffen und weiterentwickelt. Insbesondere wurde zusätzlich zur Fremdevaluation auch Selbstevaluation (Heiner, 1988) propagiert. Damit sind zentrale Forderungen des Total Quality Management (Alle Betriebsangehörigen sind EvaluatorInnen und Qualitätsverantwortliche) im Sozialbereich eingeführt worden, bevor dieser Begriff bekannt war.

Zur Übertragung und Anwendung von Qualitätskonzepten in den Sozialbereich gibt es schon eine ganze Reihe von Publikationen (z.B. Drabner, 1997, Meinhold 1998, Bobzin 1996 etc.). Ich beschränke mich deshalb darauf die speziellen Fragen zu beleuchten, die sich für den Adoptionsbereich stellen:

Spezifische Qualitätsfragen im Bereich der Adoption

Das sprachlose Kind

Zum Zeitpunkt der Platzierung im Hinblick auf eine Adoption ist das Kind in der inländischen Adoption typischerweise zwischen 0 und 6 Monaten bei der internationalen zwischen 1 Jahr und 5 Jahren alt. Es kann seine eigenen Interessen noch nicht formulieren und vertreten. Auch die Anhörung, die nach modernem Rechtsverständnis dem Kind zukommt, greift zu kurz, weil es die Implikationen der Entscheidung noch nicht versteht. Die hauptbetroffene Person bei der Adoption hat also am wenigsten zu sagen. Sowohl zum Entscheid selbst wie auch zur Qualität der Adoptionsvermittlung. Das Konzept des Kunden, der die Qualität eines Gutes nach seinem Gebrauchswert definiert, ist hier also nicht anwendbar.

Es gibt drei Hilfskonstruktionen, die Qualität der Adoption(-svermittlung) aus der Sicht des Kindes zu definieren:

über die Vormundin, als seine gesetzliche Vertreterin. Leider nicht ohne Gefahr, dass sich die vermuteten Interessen des Kindes mit den realen eigenen Interessen und den öffentlichen Interessen des Gemeinwesens vermengen und darin untergehen.

über Kinderhilfswerke und Kinderrechtsorganisationen, die aber nur generelle Qualitätsanforderungen postulieren und im Einzelfall kaum interventieren können.

über den Kinderanwalt; eine Funktion, die in Deutschland eingeführt wurde, um die Interessen des Kindes vor allem in Scheidungsprozessen und Pflegeschaftshändel zu wahren. Analog auch zum Institut der Prozessbeistandschaft im Scheidungsverfahren in der Schweiz.

Die Familie als Leistungsträger

Hauptleistungsträger bei einer Adoption ist das Paar, die Familie, die ein elternloses Kind bei sich aufnimmt. Sowohl quantitativ wie qualitativ wird in der Familie der wichtigste Anteil an der Gesamtleistung Adoption erbracht. Die Adoptiveltern verstehen ihre Aufgabe nicht als eine berufliche, sondern als eine private. Sie sind sich zwar bewusst, dass sie dem Kind gegenüber eine Leistung erbringen, ebenso sehr ist aber die Adoption eine Erfüllung ihrer persönlichen Wünsche und Hoffnungen. Ist es nun legitim, in diesem privaten Kontext von Qualität zu sprechen, diese zu überprüfen, einzufordern und fördern zu wollen? Besteht für die Adoptiveltern eine besondere Verantwortlichkeit gegenüber der Gesellschaft, die ihr ein Kind anvertraut hat, die über die Verantwortung der Eltern hinausgeht?

An welchen Indikatoren, Kriterien und Standards kann die Qualität von Erziehung und Betreuung gemessen werden? Können es mehr sein, als die Minimalstandards des Kindesrechts? Welche gesellschaftliche Instanz ist legitimiert diese Qualitätsstandards zu definieren?

Die lange Prozessdauer

Die zeitliche Dauer der Wirkung der Adoption währt lebenslang. Qualitätsüberlegungen müssen das berücksichtigen. Der Prozess ist nicht mit der erfolgreichen Platzierung abgeschlossen oder mit dem Adoptionsentscheid. Wesentliche Qualitäten der Adoption sind auch später noch, z.B. in der Pubertät, bei der Gründung der eigenen Familie und bei der Suche nach leiblichen Angehörigen zu definieren und zu pflegen. Mit dieser langen Zeitdauer wird auch der Regelkreis relativ träge: Qualitätsmängel wirken sich unter Umständen erst 20 Jahre später aus: z.B. lückenhafte Informationen über die leibliche Mutter, die einen erwachsenen Adoptierten bei der Suche nach ihr behindern.

Ein anderer Aspekt der langen Prozessdauer ist der Wandel gesellschaftlicher Wertvorstellungen im Verlaufe des Prozesses. Die heutigen Vorstellungen über die gute Qualität einer Adoption mögen in 20 oder 30 Jahren sich nicht nur als veraltet sondern als völlig falsch erweisen. Vor dreissig oder vierzig Jahren war die Adoptivfamilie, die sich in nichts von einer biologischen Familie unterscheidet, die allgemein akzeptierte Zielvorstellung. Erwachsene Adoptierte, die in dieser Zeit aufgewachsen sind leiden heute noch unter Identitätsproblemen und unter dem, was sie als Lebenslüge bezeichnen.

Für die Qualitätsdiskussion bedeutet dies, dass punktuelle Qualitätsbeurteilungen oder Beurteilungen einzelner Zeitabschnitte nur ein Teil der Wahrheit sein können, ebenso wichtig ist die Beurteilung langfristiger Verläufe. Damit sind methodische Schwierigkeiten verbunden: Beteiligte Berufspersonen verlassen ihre Stelle und werden abgelöst, Institutionen lösen sich auf und gruppieren sich um, Gesetze werden revidiert, die Forschung liefert neue Erkenntnisse und gesellschaftliche Werte und Normen ändern sich. Das heisst, dass retrospektive Erkenntnisse über z.B. das Vermittlungsverfahren vor zwanzig Jahren, die heute gewonnen werden, nur noch beschränkt relevant sind. Und dass andererseits die langfristigen Wirkungen einer vermehrten Öffnung der Adoption erst in 10 bis 15 Jahren beurteilt werden können.

Komplexe Leistungserbringung

Bei einer Adoption wirken neben den Hauptbeteiligten, der leiblichen Mutter, dem Adoptierten und den Adoptiveltern typischerweise 5 bis 7 soziale Institutionen und Behörden mit. Die Qualitätsdiskussion darf sich deshalb nicht nur auf die innerbetrieblichen Strukturen und Abläufe beschränken. Der Grundsatz „Wenn alle ihre Sache gut machen, dann wird auch das Ganze gut" greift zu kurz, weil er nicht berücksichtigt, dass die verschiedenen Institutionen sich an unterschiedlichen Vorstellungen über das, was gut sei, orientieren. Unterschiedliche Ziele und Aufträge der Institutionen können dazu führen, dass in ihrem Zusammenwirken ein Konfliktfeld entsteht, das den Hauptbeteiligten nicht nur nicht hilft, sondern schadet. Neben der betrieblichen Qualitätsentwicklung muss also eine interprofessionelle und interinstitutionelle angestossen und gefördert werden. Die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Angehörigen verschiedener Berufe und verschiedener Institutionen ist zentral für die Qualität der Gesamtleistung Adoption.

Interkulturalität und Internationalität

Adoptionen in der Schweiz, Stiefkinder- und Verwandtenadoptionen ausgenommen, sind heute mehrheitlich interkulturelle Adoptionen, dies gilt für praktisch alle internationalen Adoptionen wie auch für einen grossen Teil der innerstaatlichen Adoption. Da Qualitätsvorstellungen im Sozialbereich sehr stark durch kulturelle Vorstellungen und Werte geprägt werden, muss diesem Umstand bei der Qualitätsdiskussion Rechnung getragen werden. Ethische Vorstellungen der Herkunftskulturen und –länder müssen gleichberechtigt einbezogen, eine ethnozentrische Betrachtungsweise muss vermieden werden.

Mit der Interkulturalität und der Internationalität der Adoption stellt sich auch die Frage nach der kolonialistischen Ausbeutung des Armutsgefälles zwischen Herkunftsländern und der Schweiz durch Adoption. Hier berühren und überlappen sich die ethischen Fragestellungen der internationalen Adoption mit der Qualitätsdiskussion. Genügt es, Minimalstandards für das Prozedere festzulegen, ohne sich der Grundfrage zu stellen: Ist es legitim, die Not der Kinderlosigkeit in der Schweiz mit der Not der elternlosen Kinder in Drittweltländern und Krisengebieten zu lindern? Das Haager Abkommen gibt eine eindeutige Antwort: Erst wenn für das betreffende Kind im eigenen Land keine adäquate Familie gefunden werden kann oder die institutionellen Voraussetzungen für ausreichende medizinische und pädagogische Betreuung nicht vorhanden sind, darf ein Kind zur Adoption ins Ausland platziert werden. Der Standard wird also demnächst mit der Ratifizierung des Haager Abkommens gesetzt. Mit welchen Verfahren wird seine Einhaltung gesichert?

Anspruchsgruppen im Adoptionswesen

Qualität ist keine absolute Grösse. Im industriellen Kontext wird die Qualität durch den Kunden definiert, resp. nach neuerer Marketinglehre mit ihm vereinbart. Im Adoptionswesen macht, wie bereits ausgeführt, der Kundenbegriff keinen Sinn, weil der Geldfluss in keiner Weise dem Leistungsfluss entspricht. Es ist menschenverachtend, das Ungleichgewicht zwischen Kinderlosigkeit und Kindernot als blosse Marktsituation zu verstehen. Und wenn schon, müsste nicht nur von einem, sondern von mehreren Kunden gesprochen werden.

Wir sprechen deshalb im folgenden von Anspruchsgruppen, Gruppen von Betroffenen und Beteiligten, die aus ihrer Interessenlage, ihrer Werthaltung und ihren beruflichen und persönlichen Zielsetzungen Qualitätsansprüche an das Gesamtgeschehen Adoption stellen.

Diese Anspruchsgruppen sind sehr unterschiedlich organisiert, ihre Beteiligung am Adoptionsgeschehen reicht von intensiv zu marginal, Adoption ist in ihrer Berufs- und Lebenswelt ein häufiges bis seltenes Geschehen und ihre Qualitätsansprüche an die Adoption werden mit Vehemenz bis gar nicht vertreten. Die Tabelle im Anhang gibt eine Übersicht über die verschiedenen Anspruchsgruppen und versucht, sie mit einigen Stichworten zu charakterisieren.

 

Quellen für Werte und Normen

Qualitätsentwicklung, die nicht nur eine Institution umfassen, sondern, wegen der Komplexität der Leistungserbringung, institutionsübergreifend und interprofessionel ausgestaltet werden soll, muss auf einem Konsens von Werten und Normen basieren, die von allen Akteuren im Feld anerkannt werden. Im folgenden wird versucht, ein Quellenverzeichnis für diese Grundwerte zu erstellen. Dabei ergeben sich einige Schwierigkeiten:

Die Werte und Normen variieren stark in ihrem Grad der Formalisierung, von den stark formalisierten Verfahrensvorschriften in der Gesetzgebung über allgemeine Grundsätze in der Menschenrechtserklärung und in Berufsethiken und informellen Werten und Normen, wie sie sich in gesellschaftlichen Einstellungen manifestieren.

Sie unterscheiden sich ebenso stark in ihrem Gültigkeitsanspruch. Dieser reicht von weltweit (universelle Erklärung der Menschenrechte) über internationale Abkommen zwischen einer begrenzten Zahl von Signatarstaaten, nationale Gesetzgebungen bis zu Berufsethiken, die nur für die Angehörigen eines Berufes bindend sind.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit: Mit der höchsten Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit ausgestattet sind wohl die nationalen Gesetzgebungen, gefolgt von internationalen Abkommen und Berufsethiken Am wenigsten durchsetzbar sind, zumindest in pluralen, westlichen Gesellschaften, religiöse und gesellschaftliche Normen und Werte und die Erkenntnisse aus der Forschung.

Und nicht zuletzt sind sie auch unterschiedlich relevant für das Adoptionswesen. Relativ wenig Werte und Normen beziehen sich ausschliesslich auf die Adoption (Haager Übereinkunft, Verordnung über die Adoptionsvermittlung, Charta der KAVS etc.), in andern Normenkatalogen ist die Adoption ein wichtiges Teilgebiet (ZGB, PAV) und in der Mehrzahl der übrigen Wertegrundlagen kommt Adoption zwar nicht explizit vor, aber es können daraus Wertorientierungen abgeleitet werden, die für das Adoptionswesen relevant sind.

Der folgende Katalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er soll die wichtigsten Quellen aufzeigen, aus denen die Qualitätsdiskussion im Adoptionswesen Werte und Normen schöpfen kann:

Quelle Relevanz
UNO-Menschenrechtserklärung l
UNO-Kinderrechtskonvention l l l
Haager Übereinkunft HaÜ l l l l l
Schweizerische Bundesverfassung, spez. Art. 11 (Kindesschutz) und Art. 41 (Sozialziele)  
Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB l l l
nationale Gesetzgebungen der Herkunftsländer l l l
Pflegekinderverordnung PAV l l l l l
Verordnung über die Adoptionsvermittlung AdV l l l l l
Beruftsethik Sozialarbeit l l
Berufsethik PsychologInnen l
Berufsethik Psychotherapie l
Berufsethik JuristInnen l
Berufsethik Hebammen l l
Berufsethik Neonatologie l l
Berufsethik Mütterberatung l l
Charta der Adoptionsvermittlungsstellen l l l l l
Institutionelle Grundsätze: Internationaler Sozialdienst

Terre des Hommes
Schweizerische Fachstelle für Adoption

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Religiöse Wertvorstellungen und Normen:
Landeskirchen
Freikirchen
Islam
l

l l

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Kulturelle Wertvorstellungen und Normen:
Schweiz (mit regionalen Unterschieden)
Immigrantenkulturen
Kulturen der Herkuftsländer
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l l l l

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Öffentliches Interesse (Ordre Public)
l
Forschung und Entwicklung l l l l

Kulturelle Werte und Normen, das öffentliche Interesse und die aus Forschung und Entwicklung sich herauskristallisierenden Werte sind natürlich äusserst unscharfe Kategorien. Dennoch sind sie äusserst wirksam, oft werden gerade in diesem Bereich die umstrittenen Fragen diskutiert, bevor sie Eingang in die stärker fomalisierten Normenkataloge finden. Beispiele dafür sind: Die obere Altersgrenze der Adoptionsbewerberinnen bei der Platzierung eines Neugeborenen, die Platzierung zur Adoption bei einem gleichgeschlechtlichen Paar, Priorität der Platzierung bei kinderlosen Paaren, die offene Adoption etc.

Bestehende und potentielle Träger der Qualitätsentwicklung im schweizerischen Adoptionswesen

Wie bereits dargelegt, greift die innerinstitutionelle Qualitätsentwicklung für den Bereich der Adoption zu kurz. Zwar besteht auch innerhalb einiger beteiligter Institutionen ein Nachholbedarf, aber ein institutionsübergreifender Ansatz muss ergänzend dazu verfolgt werden, wenn eine langfristig wirksame Verbesserung der Qualität im Interesse der betroffenen Kinder und Erwachsenen erreicht werden soll. Glücklicherweise bestehen bereits einige Ansätze zur interinstitutionellen Zusammenarbeit. Auf diesen Ansätzen kann aufgebaut, sie können weiter entwickelt und ausgebaut werden.

Behörden

Das Bundesamt für Justiz unterstützt die Kantone vor allem im Bereich der internationalen Adoption. Es führt die Adoptionsstatistik und ist federführend in der Vorarbeit für die neue Gesetzgebung zur Einführung des Haager Abkommens.

Schweizerische Vertretungen im Ausland prüfen die ausländischen Adoptionsunterlagen auf Echtheit und Legalität. Sie haben damit eine wichtige Funktion bei der Bekämpfung des Kinderhandels und der Korruption bei internationalen Adoptionen.

Die Koordination zwischen den Kantonen liegt leider im Argen; löbliche Ausnahme ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern der beiden bevölkerungsreichsten Deutschschweizer Kantonen Zürich und Bern.

Die Konferenz der kantonalen Vormundschaftsbehörden hat im letzten Jahr Empfehlungen zur Handhabung des Akteneinsichtsrechts von Adoptierten herausgegeben.

Unseres Wissens ist der Themenbereich Adoption bei der Konferenz der kantonalen Jugendamtsleiter nur ein marginales Thema.

Über die Koordination innerhalb der Kantone ist uns nur die Fachgruppe „Adoption" der zürcherischen Jugendsekretariate bekannt, die unter anderem einen Kriterienkatalog für den Sozialbericht erarbeitet hat.

Private Koordinationsansätze

In der Romandie besteht seit 1991 die Coordination Romande d’Adoption CRA. In ihr treffen sich alle am Adoptionsgeschehen beteiligten Institutionen; von den kantonalen Behörden über die Adoptionsvermittlungsstellen bis zu den Adoptivelternvereinigungen. Sie ist deshalb für die Romandie ein fast ideales Instrument der Qualitätsentwicklung. Allerdings hat sie sich bis jetzt darauf beschränkt, durch Diskussion und Erfahrungsaustausch zu einer verbesserten Qualität beizutragen. Sie hat bewusst keine Minimalstandards gesetzt für ihre Mitglieder, und durch eine Politik der Offenheit versucht, auch diejenigen Institutionen einzubinden, deren Praktiken im Fachbereich umstritten sind. 1997 hat die CRA eine Fachkonferenz für den Fachbereich Adoption veranstaltet.

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zur Ratifikation der Haager Übereinkunft durch die Schweiz haben sich die Adoptionsvermittlungsstellen in der Konferenz der Adoptionsvermittlungsstellen der Schweiz zusammengeschlossen. In einer Charta der Adoptionsvermittlung sind die Minimalkriterien definiert, denen eine Vermittlungsstelle genügen muss, um Mitglied zu werden. Der Vorstand bearbeitet Reklamationen und Beschwerden gegen seine Mitglieder, sucht eine gütliche Einigung und Verbesserungen in den Abläufen zu erzielen, kann aber auch Sanktionen bis zum Ausschluss der Mitgliederversammlung beantragen. Auch ein Modellvertrag, dem alle Vermittlungsverträge der angeschlossenen Adoptionsvermittlungsstellen genügen müssen, trägt zur Qualitätssicherung bei.

Der Service Social International ist die anerkannte Institution für länderübergreifende Sozialarbeit. Neben Kindesentführungen und Familienzusammenführungen, ist die internationale Adoption, und hier insbesondere die Bearbeitung von Problemfällen, ein Haupttätigkeitsgebiet. Das Generalsekretariat des Internationalen Sozialdienstes hat in Genf das Internationale Referenzzentrum für den Schutz des Kindes in der Adoption geschaffen. Dieses Referenzzentrum richtet sich an Fachinstitutionen, die in ihrer Tätigkeit von den Rechten des Kindes tangiert sind. Es sammelt Informationen und leitet sie weiter, unterstützt Fachleute, analysiert Gesetzgebungen und publiziert seine Ergebnisse. Die letzte Publikation trägt den Titel: "Die Rechte des Kindes in der innerstaatlichen und internationalen Adoption - Ethische Grundsätze - Leitlinien für die Praxis."

Der Schweizer Zweig publiziert eine Broschüre, in dem alle Adoptionsvermittlungsstellen nach einem einheitlichen Raster dargestellt sind. Sie dient als Arbeitsmittel für Sozialdienste und zur Information von AdoptionsbewerberInnen, verzichtet aber auf eine qualitative Beurteilung der dargestellten Stellen. Die Schweizerische Fachstelle für Adoption hat seit 1997 über die inländische Adoptionsvermittlung hinaus begonnen, Koordinationsaufgaben wahrzunehmen: Sie publiziert einen jährlichen Kurskalender und lädt ein zum Erfahrungsaustausch und zur Koordination zwischen Kursverantwortlichen in der Deutschschweiz. Im engeren Bereich der Qualitätssicherung hat sie einen berufsethischen Kodex der Adoptionsvermittlung verabschiedet, zunächst für ihre eigene Tätigkeit, darüber hinaus aber auch gedacht als Diskussionsgrundlage für eine breiter abgestützte Berufsethik der Adoption. AdoptionsinteressentInnen sind die Adressaten einer Checkliste für die Auswahl einer seriösen Adoptionsvermittlungsstelle. Damit soll vor allem dem Bedürfnis der InteressentInnen Rechnung getragen werden, die sich für eine internationale Adoption interessieren und durch die Nachrichten von Korruption und Kinderhandel verunsichert sind.

Eine sehr interessante Initiative für Qualitätsentwicklung ist leider durch den Tod der Initiantin gefährdet, bevor sie richtig Fuss fassen konnte. Francine Gisler, eine Mitarbeiterin des Mouvement Enfance et Foyers, hat ein Konzept für die Ausbildung von AdoptionsvermittlerInnen entwickelt. Die Trägerinstitution Label`Adopt stand vor der Gründung als die Initiantin 1999 verstarb. Die Weiterführung des Projekts ist nun gefährdet.

Das Marie Meierhofer-Institut für das Kind hat sich mit Gutachten und Beratungen von Behörden und Fachleuten in schwierigen Adoptionsfällen im Grossraum Zürich einen Namen gemacht. Es ist, zusammen mit der Stiftung Kinderdorf Pestalozzi, Herausgeberin einer Informationsbroschüre für Paare, die sich für eine Internationale Adoption interessieren und hat in der Reihe „... und Kinder" einen Band zu Adoptionsfragen publiziert.

Perspektiven der Qualitätsdiskussion im Adoptionswesen

Einige hoffnungsvolle Ansätze für die Qualitätsentwicklung im Adoptionswesen sind also vorhanden. Der Fachkongress „Qualitätsentwicklung im Adoptions- und Pflegekinderwesen" vom 1. bis 4. November 2000 soll den teilnehmenden Fachleuten eine Übersicht über diese Ansätze geben, Impulse aus der ausländischen Praxis und aus der Forschung aufnehmen und die weitere Entwicklung befruchten. Die veranstaltenden Institutionen, die Schweizerische Fachstelle für Adoption, die Schweizerische Fachstelle für das Pflegekinderwesen, die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi SKIP und der Service Social International SSI haben die erklärte Absicht mit dem Kongress eine nachhaltige Wirkung zu erzielen. Sie setzen sich dafür ein, dass eine verbindliche berufsethische Plattform für alle beteiligten Berufe verabschiedet werden kann und dass Massnahmen beschlossen werden, die geeignet sind, qualitative Minimalsstandards zu sichern und die Qualität der Gesamtleistung Adoption periodisch zu evaluieren und weiter zu entwickeln.

Wie das im Einzelnen geschehen soll, wird Ergebnis des Fachkongresses und der Diskussionen im seinem Vorfeld sein. Hier seien lediglich exemplarisch einige mögliche Entwicklungslinien skizziert:

Qualitätssicherung

Der wichtigste Beitrag zur Qualitätssicherung im Adoptionswesen ist sicher das Einführungsgesetz zum Haager Übereinkommen. Knackpunkte der Umsetzung sind die kantonalen Strukturen und Verfahren. Wird es den kleinen und mittleren Kantonen gelingen, ihre Ressourcen so auszubauen oder zu bündeln, dass die durch das Haager Abkommen beabsichtigte Qualitätssteigerung auch in der Praxis realisiert werden kann?

Mit dem Einführungsgesetz zum Haager Abkommen besteht eine günstige Gelegenheit, die heute zahnlosen Bestimmungen der Pflegekinderverordnung und der Verordung über die Adoptionsvermittlung unter dem Aspekt der Qualitätssicherung griffiger zu gestalten. Das macht allerdings nur einen Sinn, wenn die Zuständigkeiten und Verwaltungsstrukturen so angepasst werden, dass die Bestimmungen der Verordung auch tatsächlich überwacht werden können.

Die freiwillige Selbstkontrolle unter den Adoptionsvermittlungsstellen hat im Rahmen der KAVS gut begonnen, sie ist ausbaufähig und verdient behördliche Anerkennung.

Im Bereich des Vormundschaftswesens gibt es, ausser den gesetzlichen Bestimmungen, noch keine allgemein akzeptierten Standards für das Adoptionsverfahren. Hier wäre ein weites Feld für künftige Entwicklungen.

Ähnliches gilt auch für den Sozialbericht, der enquète sociale des Haager Übereinkommens. Ein von allen Beteiligten akzeptierter inhaltlicher Raster, gemeinsame Beurteilungskriterien aber auch Minimalstandards des Vorgehens wären ein sinnvoller nächster Schritt.

Qualitätsevaluation

Normen der Qualitätssicherung machen nur Sinn, wenn sie auch evaluiert werden. Die Evaluation im Adoptionsbereich stösst leider auf einige Schwierigkeiten:

Im Gesamtauftrag der meisten öffentlichen und privaten Institutionen und Fachleute ist Adoption nur ein marginales Thema. Adoptionsspezifische Evaluation hat deshalb oft keine Priorität.

Die Schweiz ist ein sehr kleines Einzugsgebiet für adoptionsspezifische Praxisforschung. der Themenbereich Adoption wird an den Universitäten nicht regelmässig beforscht.

Die Komplexität der Leistungserbringung hat auch zur Folge, dass Evaluationsprojekte sehr komplex werden, wenn sie aussagekräftig sein sollen.

Die lange Prozessdauer macht Längsschnittuntersuchungen sehr aufwendig.

Die privaten Institutionen im Adoptionsbereich sind sehr klein und haben weder die personelle Kapazität noch ausreichend Erfahrung für Evaluationsprojekte.

Die Familie ist der wichtigste Leistungsträger der Adoption. Sie ist nach vollzogener Adoption nicht in eine institutionelle Verantwortlichkeit eingebunden, ihre Teilnahme an Evaluationsprojekten wird immer freiwillig sein.

Trotz all dieser erschwerenden Umstände soll das Mögliche getan werden. Die Bündelung der zur Zeit sehr dispersen Kräfte soll dazu beitragen, dass mehr als heute möglich wird.

Die von Donabedian (1982) entwickelten Dimension der Qualität: Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität ergeben auch für die Qualitätsevaluation im Adoptionsbereich einen sinnvollen Raster:

Strukturqualität frägt nach der qualitativen und quantitativen Ausstattung der Institutionen und ihrer institutionellen Vernetzung.

Prozessqualität meint das Vorgehen bei der Information und Evaluation der AdoptionsbewerberInnen, der Beratung der leiblichen Eltern, dem Matching, der Ausgestaltung des Übergangs, dem behördlichen Adoptionsverfahren, der Ausgestaltung der offenen und halboffenen Adoptionen, der Nachbetreuung der Adoptivfamilien, der Erziehung und Betreuung der Adoptivkinder in den Adoptivfamilien und der Suche nach den leiblichen Angehörigen.

Ergebnisqualität beschreibt die Lebenstüchtigkeit von Adoptierten, ihr Selbstbild, ihre schulische und berufliche Performanz, ihre Beziehungsfähigkeit und ihre Fähigkeit, die eigene, ungewöhnliche Lebensgeschichte zu verstehen und zu akzeptieren.

Indikatoren, Kriterien und Standards für alle diese Dimensionen bestehen noch kaum und die rechtlichen der Pflegekinderverordnung (PAVO) und der Verordnung über die Adoptionsvermittlung (AVO) sind leider nicht sehr aussagekräftig.

Qualitätsentwicklung

Qualitätsentwicklung meint alle Massnahmen, die geeignet sind die Qualität der Leistungen weiter zu entwickeln, sie basiert auf der Grundannahme der lernenden Organisation und des nie abgeschlossenen Entwicklungsprozesses. Hier steht nicht die Erfüllung von Standards im Vordergrund sondern die konstante Anpassung der Strukturen und Abläufe an neue Erkenntnisse und an die sich stetig verändernden Anforderungen im gesellschaftlichen Umfeld. Dies muss sowohl innerhalb einer Institution gelten, wie auch für die institutionsübergreifende Zusammenarbeit. Beispiele für solche Qualitätsentwicklungsmassnahmen sind die Supervision, die institutionsübergreifende Weiterbildung, die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Verfahren der Praxis, verbesserte Information und Vorbereitung der AdoptionsbewerberInnen, aber auch Öffentlichkeitsarbeit, ausgerichtet auf eine akzeptierendere Haltung gegenüber leiblichen Müttern, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben.

Institutionelle Perspektiven

Ergänzend zur Entwicklung von Kriterien und Standards der Qualitätssicherung, zur Evaluation der Qualität im Adoptionsbereich und zu den vielfältigen Massnahmen der Qualitätsentwicklung sind institutionelle Vorkehrungen nötig, um diese Bemühungen in diesem heterogenen und unübersichtlichen Feld zu koordinieren. In Ergänzung zu den bereits bestehenden Trägern der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sollen drei weitere zur Diskussion gestellt werden:

Eidgenössische Fachkommission für Adoptionsfragen

Die Ratifizierung des Haager Abkommens ist eine günstige Gelegenheit, eine eidgenössische Fachkommission für Adoptionfragen einzusetzen. In ihr müssten der Bund, die Kantone, die Adoptionsvermittlungsstellen, die Interessenvertretungen der Adoptierten, der Adoptiveltern und der leiblichen Eltern, Forschung und Wissenschaft vertreten sein. Ihre Zusammensetzung sollte auch alle an der Adoption beteiligten Berufsfelder repräsentieren: Recht, Sozialarbeit, Kinder- und Jugendpsychologie, Psychotherapie, Geburtshilfe und Neonatologie. Diese Kommission dient einerseits als Konsultationsorgan für die Bundesbehörden, ergreift aber auch selbst Initiativen für die Qualitätsentwicklung in ihrem Arbeitsfeld.

Interkantonale Fachstelle(n) für Adoption

Ein wesentliches Hindernis für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Adoptionswesen sind die Kleinräumigkeit der schweizerischen Verhältnisse und der Föderalismus. Die mittleren und kleineren Kantone können die komplexen Aufgaben im Adoptionswesen nur schlecht wahrnehmen, weil sie in den Gemeinden und auf kantonaler Ebene teilweise nicht über die nötige professionelle Infrastruktur verfügen und weil dort wo sie vorhanden ist, wegen der geringen Bevölkerungszahl des Einzugsgebiets Adoptionsfragen zu wenig häufig vorkommen. Unter diesen Voraussetzungen kann sich zu wenig Erfahrung beim zuständigen Personal akkumulieren und die Fort- und Weiterbildung „lohnt" sich für diese selten vorkommenden Aufgaben nicht.

Ein Ausweg aus diesem Dilemma wären interkantonale Fachstellen für Adoptionsfragen, die alle anfallenden fachlichen Aufgaben für die angeschlossenen Kantone erledigten. Strukturell sind verschiedene Lösungen denkbar: Integration in eine kantonale Verwaltung mit vertraglicher Beteiligung der angeschlossenen Kantone oder in Form einer privaten Institution mit Leistungsaufträgen mehrerer kleiner und mittlerer Kantone. Die kantonalen Zuständigkeiten müssten nicht angetastet werden, weil lediglich die Fachaufgaben delegiert würden, die hoheitlichen Aufgaben verblieben bei den Kantonen.

Fachkonferenzen

Fachkonferenzen sind wichtige Anlässe für die Qualitätsentwicklung. Sie geben den beteiligten Fachleuten Gelegenheit Erfahrungen auszutauschen, sich über wegweisende Projekte in anderen Institutionen zu informieren und Ergebnisse der Forschung in ihre Praxis zu übertragen. Sie sind speziell geeignet die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Berufsgruppen zu fördern. Eine kontinuierliche Serie von Fachkonferenzen in zwei- oder dreijährigem Abstand würde sehr zur Nachhaltigkeit der Qualitätsentwicklung im Fachbereich beitragen und die Gefahr mindern, dass solche Anlässe als „Strohfeuer" verpuffen. Die Fachkonferenz von 1997 in Fribourg, veranstaltet von der Coordination Romande d’Adoption CRA und der Fachkongress vom November 2000 in Zürich sind vielversprechende Anfänge. Die Kontinuität ist aber noch nicht gewährleistet. Die offizielle Anerkennung und Förderung solcher Anlässe durch den Bund, auf der Grundlage des Einführungsgesetzes der Haager Übereinkunft könnte einiges dazu beitragen, dass diese Initiativen nicht wieder versanden.

 

März 2000, Peter Keimer, Schweizerische Fachstelle für Adoption

 

diskutiert, bereinigt und verabschiedet an der Sitzung vom 9. Mai 2000
der Fachkommission der Schweizerischen Fachstelle für Adoption

Anhang 1

Anspruchsgruppen, ihre Organisationen und ihre Interessen

  Anspruchsgruppe Organisation Artikulation von Interessen und Qualitätsvorstellungen
leibliche Eltern  
freigegebene Kinder  
jugendliche und erwachsene Adoptierte  
AdoptionsbewerberInnen  
Adoptiveltern s. Interessenvertretungen Erfahrungsaustausch
Beratungsstellen für werdende Mütter in grösseren Zentren

nicht organisiert (?)

Adoption ist marginales Thema

unbekannt
Mütterheime ca. 3 bis 4 in der Deutschschweiz

nicht organisiert (?)

unbekannt
Adoptionsvermittlungsstellen organisiert in der KAVS

Adoption ist zentral

Charta der Adoptionsvermittlung
öffentliche Sozialdienste organisiert in der SKOS

Adoption ist marginal

unbekannt
Internationaler Sozialdienst Service Social International

Adoption ist wichtig

Positionspapiere zu Adoption vorhanden
Vormundschaftsbehörden Konferenz kantonaler Vormundschaftsbehörden

Adoption ist marginal

unbekannt
Pflegekinderaufsichten kantonal teilweise, eidgenössisch nicht organisiert

Laien und SozialarbeiterInnen

Adoption ist selten

unbekannt
Jugendsekretariate

regionale polyvalente Sozialdienste

kantonal organisiert

professionelle Strukturen

unbekannt
Frauenspitäler, Neonatologie ? ?
Fertilitätsberatungsstellen ? ?

 

Anspruchsgruppen, ihre Organisationen und ihre Interessen (Fortsetzung 1)

KursanbieterInnen nicht organisiert

beginnende Vernetzung

?
Privatvormunde nicht organisiert (in grösseren Städten gemeinsame Fortbildung)

Laien

unbekannt
Amtsvormunde Vereinigung der schweizerischen Amtsvormunde

Adoption ist marginal

vor allem mit der zeitlichen Perspektive: Adoptivpflegezeit
SozialarbeiterInnen Berufsverband für Soziale Arbeit

Adoption ist marginal

Berufsethik

Adoption ist marginal

PsychologInnen Föderation Schweizer PsychologInnen FSP

Verband Schweizer Psychotherapeuten VSP

Schweiz. Berufsverband für Angewandte Psychologie SBAP

Adoption ist marginal

Berufsethiken

Adoption ist marginal

JuristInnen Schweizerischer Juristenverein

Demokratische JuristInnen Schweiz

Berufsethik

Adoption ist marginal

ErziehungsberaterInnen Verband der Schulpsychologinnen ?
PsychotherapeutInnen Verband Schweizer Psychotherapeuten VSP

Adoption ist marginal

Berufsethik

Adoption ist marginal

ErwachsenenbildnerInnen SAEB ?
ElternbildnerInnen Verband für Elternbildung  
Hebammen Schweizerischer Hebammenverband ?
GynäkologInnen und GeburtshelferInnen FMH

Verband Geburt + Familie

?
Vereinigungen leiblicher Eltern in der Schweiz nicht organisiert

in D: Rabenmütter e.V.

unbekannt

D: beginnende Interessenvertretung

Kinder- und Menschenrechts-organisationen Kinderschutzbund CH

UNICEF

lokale Kinderschutzorganisationen in den Herkunftsländern

 
Kinderhilfswerke Terre des hommes

Pro Juventute

Stiftung Kinderdorf Pestalozzi

klarer Positionsbezug zu Adoption

?

Skepsis gegenüber int. Adoption

Vereinigung Adoptierter Organisation (IGADO) aufgelöst, einzelne Gruppen bestehen noch Hauptthema früher: Zugang zu Adoptionsakten
Adoptiveltern-vereinigungen einige Adoptivelternvereinigungen bestehen (VSPMBAKVR, SAEV u.a.) Erfahrungsaustausch zu Erziehungsfragen steht im Vordergrund
AdoptionsbewerberInnen nicht organisiert fast ausschliesslich auf das Ziel Platzierung ausgerichtet

 

Anspruchsgruppen, ihre Organisationen und ihre Interessen (Fortsetzung 2)

Verwaltung 25 kantonale Verwaltungen

Adoption marginal in den meisten Kantonen

1 Bundesverwaltung

Kantone: uneinheitliche und unklar Praxis
Gesetzgebung eidg. Parlament

Bundesrat

s. ZGB-Revision Kindesrecht

s. IGADO-Petition

s. BG HAÜ

Medien Adoption meist marginal Interesse an Human Interest Stories
Internationale Organisationen UNO

Europarat

Haager Büro

Kinderrechte

Menschenrechtskonvention EMRK

Haager Übereinkommen

Internationale Fachöffentlichkeit keine int. Organisation (?)

Kongresse, Fachzeitschriften

 
Internet per se nicht organisiert Wildwuchs speziell auf amerikanischen websites

 

Literatur Qualitätsentwicklung und -sicherung

Schwerpunkt: sozialpädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

(1995 – 1999, deutschsprachige Literatur)

Bänisch, D. u.a. (1995): Vorschlag zur Selbstevaluation - Erste Schritte zur Umsetzung der Positionen des Jugendpolitischen Forums 1994, in: Forum für Kinder- und Jugendarbeit 4/95, S. 5-10.

Bauer, R., Hansen, E. (1998): Deutscher Qualitätsverschnitt, in: Sozial Extra 3/98, S. 2-4.

Belardi, N. (1996): Supervision: eine Einführung für soziale Berufe. Freiburg im Breisgau: Lambertus

Bobzin, M., Stark, W., Straus, F. (1996): Qualitätsmanagment. Sandmann, Aling

Bruhn, M. (1997): Qualitätsmanagement für Dienstleistungen - Grundlagen, Konzepte, Methoden, 2. Aufl., Berlin.

Bruhn, M., Stauss, B. (Hg.) (1995): Dienstleistungsqualität - Konzepte, Methoden, Erfahrungen, 2. Aufl., Wiesbaden.

Buck, G. (1995): Qualität ist etwas, was etwas umschreibt, das man schon nicht mehr hören kann, in: Sozialpädagogik - Zeitschrift für Mitarbeiter 1995, S. 283-284.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1996): Evaluation der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 1, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1996): Bundesinitiative Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 2, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1996): Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Jugendverbandsarbeit - Bedarf und Anforderungen an Konzepte des Controlling und der Selbstevaluation, Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 3, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1996): Qualitätsmanagement in der Jugendsozialarbeit, Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 4, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1996): Qualitätssicherung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Deutschen Roten Kreuz, Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 5, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1996): Qualitätsstandards in der Jugendsozialarbeit Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 6, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1996): Qualitätsanforderungen in der Jugendsozialarbeit, Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 7, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1996): Ehrenamtliche Tätigkeit und ihre Bedeutung für unsere Gesellschaft, Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 8, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1996): Qualitätssicherungs-Info Nr.1 - Selbstevaluation in der Kinder- und Jugendhilfe - Weiterbildungs- und Forschungsprojekt der Universitäten Tübingen und Köln.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1997): Qualitätsstandards in der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung, Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 9, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1997): Qualitätssicherung durch Zusammenarbeit, Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 10, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1997):

Evaluation der sozialpädagogischen Praxis, Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 11, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1997):

Qualitäts-Controlling eines Trägers der internationalen Jugendarbeit, Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 12, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1997):

Prozessorientierte Qualitätssicherung in der politischen Bildung durch thematisch zentrierte Evaluation, Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 13, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1998):

Qualität fängt im Vorstand an. Qualitätsentwicklung in der ehrenamtlichen Vorstandsarbeit. Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 14, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1998):

Qualität schaffen. Welches Know-how brauchen Freiwilligen-Agenturen?

Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 15, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1998):

Ergebnisse des Qualitätssicherungsprozesses im Jugendhaus Düsseldorf e.V. (Umsetzung der Vorstudie von Band 4). Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 16, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1998):

Keine Qualität ohne Qualifizierung. Qualifizierung ehrenamtlichen Engagements im Hessischen Jugendring. Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 17, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1998):

Qualitätsmanagement in der Caritas-Jugendhilfe GmbH Köln. Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 18, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1998):

Leitfaden zur Selbstevaluierung und Qualitätssicherung. Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 19, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1998):

Qualitätssicherung im Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten. Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 20, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1998):

Ein Leitfaden zur Zielfindung und Zielklärung. Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 21, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1998):

Qualitätsprodukt Erziehungsberatung. Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 22, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1999):

Qualitätsprofile verbandlicher Jugendarbeit. Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 23, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1999):

Selbstbewertung des Qualitätsmanagements. Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 24, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1999):

Zielorientierte Zusammenarbeit von Zuwendungsgebern und Zuwendungsnehmern. Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 25, Bonn.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (1999):

Vom Leitbild zur kontinuierlichen Qualität. Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Band 26, Bonn.

Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung -BKJ- (1995): Wirkungen der Kinder- und Jugendarbeit - Rahmenbedingungen für eine Evaluation in der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes, Remscheid.

Diakonisches Werk (1997): Qualitätssicherung in der Jugend- und Familienhilfe im Spannungsfeld zwischen Fachlichkeit, Kundenwünschen und Wirtschaftlichkeit. Dokumentation der 9. Evang. Konferenz für Jugend- und Familienhilfe im Februar 1997, Reihe Dokumentationen 1/97, Stuttgart.

Diözesan-Caritas-Verband Köln (1995): Vom Dienst zur Dienstleistung, zum Dienstleistungsunternehmen? Herausforderungen an die Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe, Verfasser: Böhnke J. u.a., Köln.

Donabedian, A. (1982): Explorations in Quality - Assessment and Monitoring. Volume II: The criterias and Standards of Quality. Ann Arbor: health Adm. Press

Drabner, C., Pawelleck, T. (1997): Qualitätsmanagement in Sozialen Einrichtungen am Beispiel der Jugendhilfe. Ein Leitfaden für die Praxis, Freiburg.

EREV (1996): Qualitätsmanagement in der Kinder- und Jugendhilfe - Empfehlungen des EREV, in: Sozialpädagogik 6/1996, S. 281-284.

EREV (1996): Dienstleistung Jugendhilfe? Anregungen zu Unternehmenskultur, Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement, EREV-Schriftenreihe 1/96, Hannover.

EREV (1997): Leistung und Qualität in der Jugendhilfe, EREV-Schriftenreihe 2/97, Hannover.

EREV (1997): Qualitätsmanagement in der Heimerziehung, EREV-Schriftenreihe 3/97, Hannover.

Esser, K. (1997): Qualitätssicherung - Eine schöne neue Welt?, in: Jugendwohl 8-9/97, S. 376-384.

Faulstich, P. (1995): Qualität, Controlling und Evaluation, in: ausser-schulische-bildung 3/95, S. 257.

Fthenakis, W. E.,Textor, M. R. (1998): Qualität von Kinderbetreuung Konzepte, Forschungsergebnisse, internationaler Vergleich, Weinheim.

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Gardini, M. A. (1995): Total Quality Management - Revolution, Modeerscheinung, Managementkonzept?, in: Grundlagen der Weiterbildung 3/95, S. 140-142.

Gerull, P. (1997): Leistungsorientierung, Leistungsbeschreibung und Leistungserfassung. Ansätze für eine Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, in: Unsere Jugend 9/97, S. 370-381.

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Gissel-Palkovich, I. (1997): ...nicht hineinkontrollieren, sondern hineinproduzieren. Überlegungen zu einem umfassenden Qualitätsmanagementansatz, dem Total-Quality-Management (TQM), im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe, in: Sozialmagazin 5/97, S. 44-51.

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Schreyögg, A. (1996) Zur empirischen Evaluation von Supervision. In: Heiner, M. (1996)

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Wolff, M. (1997): Pädagogische Qualität in der Jugendhilfe, in: Jugendhilfe 4/97, S. 246-248.