Die Schweizerische Fachstelle für Adoption erhält oft Anfragen von kinderlosen Paaren, die sich über internationale Adoptionsvermittlungsstellen erkundigen. Wir sind nicht in der Lage, Empfehlungen abzugeben. Mit der folgenden Check-Liste möchten wir aber den anfragenden Paaren ein Hilfsmittel zur Entscheidungsfindung zur Verfügung stellen.
| 1 | Ist die
Adoptionsvermittlungsstelle Mitglied der Konferenz der
Adoptionsvermittlungsstellen der Schweiz, KAVS? Diese Vereinigung nimmt nur Mitglieder auf, die den Aufnahmebedingungen entsprechen und bereit sind nach der "Charta der Vermittlungsstellen" vom 23. April 1999 zu arbeiten. Eine Informationsbroschüre mit der Charta und Kurzbeschreibungen der Mitglieder ist erhältlich bei: Konferenz der Adoptionsvermittlungsstellen der Schweiz, KAVS, c/o Marlène Hofstetter, En Budron C, 1052 Le Mont-sur-Lausanne, Email: marlene.hofstetter@tdh.ch. Die Charta und die Kurzbeschreibungen der KAVS-Mitglieder sind unter folgendem link abrufbar: KAVS-web.doc |
| 2 | Verfügt die
Adoptionsvermittlungsstelle über eine kantonale Bewilligung? Adoptionsvermittlung ist bewilligungspflichtig, wer ohne Bewilligung arbeitet, macht sich strafbar. Die Liste der Adoptionsvermittlungsstellen mit kantonaler Bewilligung ist erhältlich beim Bundesamt für Justiz, Sektion Zivilgesetzbuch, 3003 Bern, Tel. 031 322 41 82. Ausführlicher dargestellt sind die "Adoptionsvermittlungsstellen mit kantonaler Bewilligung" in der gleichnamigen Publikation des Internationalen Sozialdienstes, Genf vom Januar 1997. Eine Neuauflage ist für das Jahr 2000 in Vorbereitung. Bestelladresse: Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes, Rue Dr. Alfred-Vincent 10, 1201 Genf, Tel. 022 731 67 00, FAX 022 731 67 65, e-mail: ssi@iprolink.ch. |
| 3 | Ist die
Adoptionsvermittlungsstelle kompetent für die Länder, aus denen sie
vermittelt? Internationale Adoptionsvermittlung setzt eine detaillierte Kenntnis des Rechtssystems, der Kultur und der Sitten und Gebräuche des Herkunftslandes voraus. Kennen die MitarbeiterInnen das Land aus eigener Erfahrung, haben sie aktuelle Arbeitsbeziehungen mit lokalen Institutionen und Behörden? |
| 4 | Haben die Adoptionsvermittlungsstelle
und deren MitarbeiterInnen Erfahrung? Fragen Sie nach den Jahresberichten der letzten Jahre. Prüfen Sie Umfang und Wirkungsbereich der Vermittlungstätigkeit. Erkundigen Sie sich nach Personalwechseln und deren Gründen. |
| 5 | Sind die MitarbeiterInnen
für ihre Tätigkeit ausgebildet? Fragen Sie auch bei ehrenamtlichen MitarbeiterInnen nach ihren beruflichen Qualifikationen. |
| 6 | Können Adoptiveltern
die hohe Qualität der Vermittlungstätigkeit bestätigen? Fragen Sie nach Adoptivelternvereinigungen oder nach Referenzadressen. |
| 7 | Sind Sie im Detail
informiert worden über die Leistungen der Stelle und die damit verbundenen
Kosten? Verlangen Sie einen detaillierten Adoptionsvermittlungsvertrag und prüfen Sie ihn zusammen mit einer Fachperson Ihres Vertrauens. |
| 8 | Wird die Arbeitsweise
der Stelle einer laufenden Evaluation unterworfen? Fragen Sie ob die MitarbeiterInnen in einer Supervision ihre Arbeit reflektieren und einer Qualitätskontrolle unterziehen. Fragen Sie nach Auswertungsberichten aus früheren Jahren. |
| 9 | Sind Sie ehrlich und
realistisch informiert worden über Ihre Chancen, die Wartezeiten und die
Risiken einer Adoption? Versprechungen für eine schnelle Adoption sollten Sie hellhörig machen. Keine Stelle kann Ihnen garantieren, dass das Kind absolut gesund sein wird. |
| 10 | Kennen Sie
Ihre Beschwerdemöglichkeiten? Fragen Sie nach dem internen Aufsichtsorgan der Adoptionsvermittlungsstelle. Eine Institution, die kein solches Organ bezeichnet hat, ist wahrscheinlich unzureichend organisiert. Wenn Sie mit der Tätigkeit Ihrer Adoptionsvermittlungsstelle unzufrieden sind und ihre Erfahrungen mit aussenstehenden Fachleuten besprechen wollen, steht Ihnen die Konferenz der Adptionsvermittlungsstellen der Schweiz KAVS zur Verfügung. Die KAVS behandelt auch Beschwerden gegen ihre Mitglieder. Kontaktadresse: Frau Marlène Hofstetter, Präsidentin der KAVS, p.A. Terre des Hommes, Postfach, 1000 Lausanne 9, Tel. 021 654 66 11 Für formelle Beschwerden über alle Adoptionsvermittlungsstellen (KAVS-Mitglieder und andere) sind die kantonalen Aufsichtsstellen der Adoptionsvermittlung zuständig. An welche Stelle Sie sich für eine formelle Beschwerde wenden müssen, erfahren Sie bei der Staatskanzlei des Sitzkantons der Adoptionsvermittlungsstelle. |
Wenn Sie auf alle diese Fragen befriedigende Antworten bekommen haben, dann sind Sie wahrscheinlich in guten Händen und Ihre Kinderlosigkeit wird nicht ausgebeutet. Eine Garantie, dass alles gut gehen und ihre Wünsche erfüllt werden, ist das allerdings auch noch nicht. Das Kinderkriegen ist für leibliche wie für Adoptiveltern ein Wagnis mit ungewissem Ausgang. Wir wünschen Ihnen den nötigen Mut und die Zuversicht für die Risiken, die verbleiben, nachdem Sie die nötige Sorgfalt haben walten lassen.
Schweizerische Fachstelle für Adoption