Sie möchten ein Kind aus der Schweiz adoptieren?
Die Schweizerische Fachstelle für Adoption vermittelt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Vormündern Adoptivkinder, die entweder in der Schweiz geboren sind oder zum Zeitpunkt der Adoptionsfreigabe in der Schweiz wohnen.
Unsere Grundbedingungen für die Anmeldung von Adoptiveltern-Kandidaten
- Sie sind entweder seit mehr als fünf Jahren miteinander verheiratet oder verheiratet und bereits über 35 Jahre alt;
- Sie sind kinderlos;
- Sie haben einen Wohnsitz in der Schweiz.
gem. Adoptionsverordung, (siehe Art. 5d4)
Die Eignung ist zu verneinen, wenn der Altersunterschied zwischen dem aufzunehmenden Kind und den künftigen Adoptiveltern mehr als 45 Jahre beträgt. Ausnahmsweise kann die Eignung trotzdem gegeben sein, namentlich wenn zwischen den künftigen Adoptiveltern und dem aufzunehmenden Kind bereits eine vertraute Beziehung besteht.
Wenn Sie sich überlegen, ein Adoptivkind aufzunehmen und sich für ein Adoptionsverfahren anzumelden, besuchen Sie bitte eine Informations-veranstaltung und den Vorbereitungskurs für adoptionswillige Paare (Anmeldung).
Informationsbroschüre: Adoptionsverfahren (pdf)
Ablauf eines Adoptionsverfahrens (pdf)
